Eintragung · 21. Oktober 2026

Leistungssteigerung eintragen: Was in Österreich gilt

Warum eine Softwareoptimierung eingetragen werden muss, wie der Ablauf aussieht und woran eine Eintragung scheitern kann – verständlich erklärt.

Eine Softwareoptimierung verändert, was im Zulassungsschein steht: die Motorleistung. Damit dein Fahrzeug offiziell dem entspricht, was unter der Motorhaube passiert, muss die Änderung behördlich genehmigt und eingetragen werden.

Warum die Eintragung so wichtig ist

Änderungen an einem zugelassenen Fahrzeug, die genehmigungsrelevante Daten betreffen, müssen in Österreich der Behörde angezeigt und genehmigt werden (§ 33 KFG). Fährst du mit einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung, kann das Folgen haben:

  • bei einer Verkehrskontrolle,
  • bei der wiederkehrenden Begutachtung („Pickerl“),
  • und vor allem im Schadensfall gegenüber der Versicherung.

So läuft eine Eintragung ab

  1. Prüfen, ob die Änderung genehmigungsfähig ist. Nicht jede Leistungssteigerung lässt sich eintragen. Fahrzeug, Umfang der Änderung und die verfügbaren Nachweise entscheiden.
  2. Nachweise zusammenstellen. Je nach Fahrzeug sind etwa Gutachten oder Messungen nötig.
  3. Vorführung bei der Prüfstelle. Das Fahrzeug wird mit den Unterlagen geprüft.
  4. Änderung der Zulassungsdaten. Erst danach ist die neue Leistung offiziell.

Woran es scheitern kann

Typische Gründe sind fehlende Nachweise, Eingriffe in abgasrelevante Systeme oder eine Leistung, die Bremsen, Reifen oder Antriebsstrang nicht abdecken. Deshalb klären wir die Genehmigungsfähigkeit, bevor wir die Software verändern.

Unser Ansatz

Wir optimieren mit dem Ziel, dass die Änderung eingetragen werden kann – und organisieren die Eintragung auf Wunsch vollständig für dich.

Dein Fahrzeug.

In guten Händen.

Erzähl uns kurz, worum es geht – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung und einem Termin.

Strau 73, 9162 Ferlach, Kärnten

ta.hgnis-zfk@eciffo